Hydrogeologische Bedingungen
Identifizierung und Überprüfung der hydrogeologischen Bedingungen des Gebiets.
Pump- und Versickerungsversuche
Durchführung und Auswertung von Pump- und Sickerversuchen.
Kompetenz
Erklärung einer Person, die nach dem Gesetz Nr. 254/2001 (Wasserrechtgesetz) zur Erteilung von Genehmigungen für die Bewirtschaftung von Oberflächen- oder Grundwasser berechtigt ist, insbesondere für:
- Grundwasserförderung (Brunnen, Bohrlöcher usw.),
- Versickerung von Regenwasser,
- Versickerung von Abwasser,
- Absenkung des Grundwasserspiegels bei Bauarbeiten usw.
Probenahme
Probenahme von Grund- und Oberflächenwasser für chemische und bakteriologische Laboranalysen.